
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Mietwerkstatt
Haftung für Schäden an Werkzeugen und Maschinen
• § 280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung: Der Kunde haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.
• § 823 BGB – Schadensersatzpflicht: Wer vorsätzlich oder fahrlässig fremdes Eigentum beschädigt, muss den Schaden ersetzen.
• § 276 BGB – Verantwortlichkeit des Schuldners: Der Kunde haftet nur für vorsätzliche oder fahrlässige Schäden.
Haftung für das eigene Fahrzeug des Kunden
• § 598 BGB – Leihe: Überlässt der Vermieter die Werkstatt oder Werkzeuge unentgeltlich, trägt der Kunde das Risiko der Nutzung.
• § 536 BGB – Mietmängel: Falls ein Werkzeug bereits defekt war, haftet der Vermieter, es sei denn, der Mangel war erkennbar.
Sicherheitsvorschriften & Entsorgung
• § 241 BGB – Pflicht zur Rücksichtnahme: Der Kunde muss bei der Nutzung der Mietwerkstatt auf Umwelt- und Sicherheitsvorschriften achten.
• § 823 BGB – Umweltpflichten: Unsachgemäße Entsorgung von Öl oder Chemikalien kann zu Schadensersatzforderungen führen.
Vertragsverhältnis & Haftung
• § 631 BGB – Werkvertrag: Der Reifenservice ist ein Werkvertrag, d.h. der Dienstleister schuldet eine mangelfreie Leistung.
• § 280 BGB – Schadensersatz bei Mängeln: Falls durch unsachgemäße Montage Schäden entstehen, haftet der Dienstleister.
• § 438 BGB – Gewährleistungsfrist: Der Kunde kann Mängel an der Dienstleistung innerhalb von 2 Jahren reklamieren.
Haftungsausschluss für Fremdteile oder Vorschäden
• § 442 BGB – Kenntnis des Mangels: Falls der Kunde einen beschädigten Reifen mitbringt, kann er später keine Ansprüche stellen.
• § 276 BGB – Eigenverantwortung des Kunden: Der Kunde ist verantwortlich, den Dienstleister auf besondere Anforderungen (z. B. Reifendrucksensoren) hinzuweisen.
Haftung für Schäden am Fahrzeug
• § 280 BGB – Pflichtverletzung: Falls die Aufbereitung unsachgemäß durchgeführt wird, haftet der Dienstleister für Schäden.
• § 823 BGB – Sachbeschädigung: Falls durch grobe Fahrlässigkeit Schäden entstehen, besteht eine Schadensersatzpflicht.
Haftungsausschluss für Vorschäden
• § 442 BGB – Kenntnis von Mängeln: Falls der Kunde vorhandene Kratzer oder Schäden nicht vorab meldet, kann er später keine Ansprüche geltend machen.
• § 276 BGB – Eigenverantwortung des Kunden: Der Kunde muss sein Fahrzeug auf bereits vorhandene Schäden überprüfen.
Wertsachen im Fahrzeug
• § 690 BGB – Haftung des Verwahrers: Falls der Kunde Wertsachen im Auto lässt, haftet der Dienstleister nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4. Allgemeine Regelungen für alle Dienstleistungen
Preise & Zahlung
• § 145 BGB – Vertragsangebot: Die Preise sind verbindlich, sobald der Kunde den Auftrag erteilt.
• § 286 BGB – Zahlungsverzug: Falls der Kunde nicht rechtzeitig zahlt, kann der Dienstleister Mahngebühren verlangen.
Haftungsausschluss & Eigenverantwortung
• § 276 BGB – Eigenverantwortung des Kunden: Der Kunde trägt das Risiko für seine eigene Handlung in der Mietwerkstatt.
• § 823 BGB – Haftung für Fremdschäden: Falls der Kunde andere Kunden oder Fahrzeuge beschädigt, haftet er persönlich.
Datenschutz
• § 6 BDSG – Datenschutzrechtliche Vorgaben: Kundendaten dürfen nur zur Vertragsabwicklung genutzt werden.