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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Mietwerkstatt

 

Haftung für Schäden an Werkzeugen und Maschinen
   •    § 280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung: Der Kunde haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.
   •    § 823 BGB – Schadensersatzpflicht: Wer vorsätzlich oder fahrlässig fremdes Eigentum beschädigt, muss den Schaden ersetzen.
   •    § 276 BGB – Verantwortlichkeit des Schuldners: Der Kunde haftet nur für vorsätzliche oder fahrlässige Schäden.

 

Haftung für das eigene Fahrzeug des Kunden
   •    § 598 BGB – Leihe: Überlässt der Vermieter die Werkstatt oder Werkzeuge unentgeltlich, trägt der Kunde das Risiko der Nutzung.
   •    § 536 BGB – Mietmängel: Falls ein Werkzeug bereits defekt war, haftet der Vermieter, es sei denn, der Mangel war erkennbar.

 

 

Sicherheitsvorschriften & Entsorgung
   •    § 241 BGB – Pflicht zur Rücksichtnahme: Der Kunde muss bei der Nutzung der Mietwerkstatt auf Umwelt- und Sicherheitsvorschriften achten.
   •    § 823 BGB – Umweltpflichten: Unsachgemäße Entsorgung von Öl oder Chemikalien kann zu Schadensersatzforderungen führen.

 

 

Vertragsverhältnis & Haftung
   •    § 631 BGB – Werkvertrag: Der Reifenservice ist ein Werkvertrag, d.h. der Dienstleister schuldet eine mangelfreie Leistung.
   •    § 280 BGB – Schadensersatz bei Mängeln: Falls durch unsachgemäße Montage Schäden entstehen, haftet der Dienstleister.
   •    § 438 BGB – Gewährleistungsfrist: Der Kunde kann Mängel an der Dienstleistung innerhalb von 2 Jahren reklamieren.

 

 

Haftungsausschluss für Fremdteile oder Vorschäden
   •    § 442 BGB – Kenntnis des Mangels: Falls der Kunde einen beschädigten Reifen mitbringt, kann er später keine Ansprüche stellen.
   •    § 276 BGB – Eigenverantwortung des Kunden: Der Kunde ist verantwortlich, den Dienstleister auf besondere Anforderungen (z. B. Reifendrucksensoren) hinzuweisen.

 

 

Haftung für Schäden am Fahrzeug
   •    § 280 BGB – Pflichtverletzung: Falls die Aufbereitung unsachgemäß durchgeführt wird, haftet der Dienstleister für Schäden.
   •    § 823 BGB – Sachbeschädigung: Falls durch grobe Fahrlässigkeit Schäden entstehen, besteht eine Schadensersatzpflicht.

 

 

Haftungsausschluss für Vorschäden
   •    § 442 BGB – Kenntnis von Mängeln: Falls der Kunde vorhandene Kratzer oder Schäden nicht vorab meldet, kann er später keine Ansprüche geltend machen.
   •    § 276 BGB – Eigenverantwortung des Kunden: Der Kunde muss sein Fahrzeug auf bereits vorhandene Schäden überprüfen.

 

 

Wertsachen im Fahrzeug
   •    § 690 BGB – Haftung des Verwahrers: Falls der Kunde Wertsachen im Auto lässt, haftet der Dienstleister nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

 

4. Allgemeine Regelungen für alle Dienstleistungen

 

 

Preise & Zahlung
   •    § 145 BGB – Vertragsangebot: Die Preise sind verbindlich, sobald der Kunde den Auftrag erteilt.
   •    § 286 BGB – Zahlungsverzug: Falls der Kunde nicht rechtzeitig zahlt, kann der Dienstleister Mahngebühren verlangen.

 

 

Haftungsausschluss & Eigenverantwortung
   •    § 276 BGB – Eigenverantwortung des Kunden: Der Kunde trägt das Risiko für seine eigene Handlung in der Mietwerkstatt.
   •    § 823 BGB – Haftung für Fremdschäden: Falls der Kunde andere Kunden oder Fahrzeuge beschädigt, haftet er persönlich.

 

 

Datenschutz
   •    § 6 BDSG – Datenschutzrechtliche Vorgaben: Kundendaten dürfen nur zur Vertragsabwicklung genutzt werden.

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